Sonntag, 7. August 2016

Wohnungssuche in London

Ihr habt das erste Jahr in UCL-Wohnheimen überstanden? Glückwunsch! Das lässt allerdings immer noch die Frage offen, wo ihr im zweiten Jahr unterkommen sollt. In London funktioniert das mit der Wohnungssuche sehr, SEHR anders als in Deutschland; daran musste ich mich erstmal gewöhnen.

Grob gesagt habt ihr diverse Möglichkeiten:

1) Euch hat es im UCL-Wohnheim so gut gefallen, dass ihr direkt noch ein zweites Jahr bleiben wollt. Entweder liebt ihr es, euch mit wildfremden, mehr oder weniger ordentlichen und sauberen Personen eine Wohnung zu teilen, oder ihr könnt nicht genug von dem tollen Essen bekommen (immer alles frittiert, und davon reichlich). Wie dem auch sei, es gibt die Möglichkeit, sich auch im zweiten Jahr um einen Wohnheimplatz zu bewerben. Diese Bewerbung wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn alle Erstis untergebracht und trotzdem noch Plätze zu vergeben sind. Die Chancen, dass das klappt, sind also entsprechend gering. In eurer Bewerbung müsst ihr begründen, warum ihr noch für ein zweites Jahr einen Wohnplatz erhalten solltet. Weiß der Teufel, was genau als Grund ausreichend würde - für mich hat das jedenfalls nicht geklappt und ich musste mich nach einer anderen Möglichkeit umschauen.

1b) In den meisten Wohnheimen gibt es eine Art studentisches Komittee, welches für das Wohnheim Freizeitaktivitäten organisiert und für alle eure Belange Ansprechpartner ist. Wer sich so engagiert, bekommt häufig auch in seinem zweiten Jahr einen Platz.

2) Privates Wohnheim. Die UCL veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Wohnheimen privater Träger, für die man sich entweder ebenfalls bewerben muss oder aber einfach einen Platz buchen kann. Eine gute Lösung für diejenigen, die nicht auch noch ein zweites Jahr die horrenden Preise der UCL-Wohnheime zahlen können, denn viele dieser privaten Wohnheime sind erheblich billiger. Mietpreise kann man in aller Regel auf der Internetseite einsehen. Daran habe ich eine Vorauswahl getroffen und habe mir anschließend meine Favoriten angeschaut. Geworden ist es schließlich ein Wohnheim im Norden Londons, bei dem man einfach durch Zahlung der Kaution für ein Jahr einen Platz buchen konnte. Für mich war das eine gute Lösung, weil ich mich nicht getraut hätte, mich mit einem privaten Vermieter rumzuschlagen (und Mieter in England nicht besonders viele Rechte zu haben scheinen), ich wusste, wo ich das ganze Jahr über leben würde, und der Vertrag eine Laufzeit von 40 Wochen hatte - also konnte ich einfach gehen, sobald die Prüfungen vorbei waren, ohne den Sommer über auf horrenden Mietkosten zu sitzen oder den Vermieter anbetteln zu müssen, dass er einen Untermieter akzeptiert.
Für zwei weitere Wohnheime habe ich mich auch "beworben" - eines hatte aufgrund großer Nachfrage (weil es für Londoner Verhältnisse wirklich spottbillig war) eine lange Warteliste, und das andere war, nun ja, einfach merkwürdig und wollte ein persönliches Gespräch führen, um mich kennen zu lernen - meine Nachfrage, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn ich meine zukünftigen Mitbewohner kennen lerne, statt den Hausbesitzer, der sowieso nicht da ist, konnte man nicht beantworten. Außerdem sollte ich Kaution zahlen, eine Bürgschaft meiner Eltern vorlegen und (weil ich ja aus dem Ausland komme) die Miete für ein Jahr im Voraus zahlen. Warum und wofür meine Eltern dann noch bürgen sollten - wer weiß ;)

3) Wohnungssuche auf dem freien Markt. In London ist es tatsächlich üblich, etwa eine Woche vor dem gewünschten Umzugstermin eine neue Bleibe zu suchen. Freunde von mir sollten am 13. Juni umziehen und haben am 1. Juni eine Wohnung besichtigt - um sich anzuhören, sie seien doch viel zu früh dran. An diesen Gedanken konnte ich mich überhaupt nicht gewöhnen: Einfach Mitte September wieder nach London zu kommen, ohne eine Ahnung zu haben, wo ich unterkommen würde.
Auf jeden Fall muss man für die Suche vor Ort sein. Besichtigungstermine werden sehr schnell vereinbart, und offenbar ist es auch keine Seltenheit, dass eine Vertragsschließung per Handschlag erfolgt - eine Wohnung habe ich mit Freunden angeschaut, und hätte wir sie haben wollen, hätten wir noch am selben Abend (es war 20 Uhr) pro Person eine Kaution von £200 überweisen sollen. Ohne ein Schriftstück in der Hand zuhaben. Und solche Aktionen müssen offenbar nicht mal zwangsläufig Betrug sein; ich habe von mehreren Personen gehört, die derartig unter Druck gesetzt wurden, aber am Ende wenigstens die Wohnung hatten.
Außerdem muss man sehr genau darauf achten, was in Verträgen steht. Offenbar können Vermieter einfach alles vorschreiben, wie es ihnen gerade beliebt - so kann man auch mal für einen Übernachtungsgast £100 pro Nacht zahlen. Das Schlimme ist, dass Vermieter trotz derartiger Konditionen trotzdem immer noch eine verzweifelte Person finden werden, die die Wohnung trotzdem mietet. Versucht einfach, euch so viele Wohnungen wie möglich anzuschauen, um ein bisschen Auswahl zu haben - und nicht aus Not so etwas akzeptieren zu müssen.
Es hilft außerdem sehr, in einer Gruppe von drei oder vier Personen eine Wohnung zu suchen. Dass man als Einzelperson in eine schon bestehende WG einzieht, kommt so gut wie gar nicht vor. Die meisten Mietverträge laufen ein Jahr, und danach sucht sich entweder die ganze Gruppe eine neue Wohnung oder verlängert den Vertrag. Das ist natürlich sehr viel angenehmer, als alleine in eine schon bestehende Gruppe zu kommen...

Viel mehr lässt sich dazu eigentlich nicht sagen, außer: Viel Glück!

5 Kommentare:

  1. Hallo Nicky.
    Mir geht es ähnlich wie dir mit meinen Vorstellungen für das Studium; Sprache und Jura, am liebsten auch zum Teil im Ausland. Über die Seite von der Universität zu Köln bin ich auf deinen Blog gekommen und hab mir direkt alles durchgelesen. Ich hoffe es ist okay wenn ich dir hier eine Fragen stelle..
    Ich würde gerne am Ende meines Studiums auch die dt. Staatsexamen abgelegt haben und "Volljurist" sein, auf der Internetseite der Uni steht auch das es möglich ist aber nicht wie es genau funktioniert und auf was für eine Gesamtstudienzeit man dann kommt. Vielleicht kannst du mir da etwas zu sagen.
    Mit freundlichen Grüßen und weiterhin alles Gute in London
    Ami

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  2. Hallo Ami,
    das ist eine echt gute Frage. Wenn man in Deutschland als Jurist tätig sein will, wird man es ohne Staatsexamen noch immer extrem schwer haben. Für mich war auch die Möglichkeit, nach dem Bachelor das Staatsexamen anzuschließen, ganz entscheidend bei der Studienwahl.
    Wie das ganz genau funktioniert, muss ich selbst leider auch noch herausfinden, weil ich selbst erst im Oktober meine Studienzeit in Köln beginnen werde - ich bin also auch noch ziemlich am Anfang des Studiums.
    Ich glaube allerdings, dass es grob wie folgt funktioniert: Nachdem wir vor zwei Jahren die Zusage für einen Studienplatz im Bachelor erhalten hatten, haben wir uns auch noch für einen Platz für Jura (erste Staatsprüfung) beworben. Dann mussten wir Mitte August zum Studierendensekretariat in Köln, um uns für den Bachelor einzuschreiben - gleichzeitig haben wir uns auch schon für den "normalen" Studiengang Jura eingeschrieben und sofort für vier Semester beurlauben lassen. Manchmal sind die Herrschaften im Studierendensekretariat da etwas ahnungslos, aber wenn man beharrlich genug darauf besteht, dass das so funktionieren muss, funktioniert es auch ;) Somit hatten wir neben dem Bachelor-Studienplatz auch direkt den Studienplatz fürs Staatsexamen sicher.
    Wenn man den erforderlich NC für den Staatsexamen-Studiengang nicht hatte, war das meines Wissens nach kein Problem; dann hat man es einfach zum Sommersemester nochmal versucht - da ist der NC meistens so niedrig, dass es dann klappt und man sich ab dann einschreiben und beurlauben lassen kann.
    Ab Oktober werden wir dann die gleichen Kurse besuchen wie die "normalen" Erstis, nur dass wir pflichtmäßig einige AGs mehr belegen müssen.
    Ich glaube, es funktioniert dann so, dass wir einfach den Rest des Studiums mit allen anderen Rechtswissenschaftlern alles gemeinsam studieren (unabhängig davon, dass vier nach vier Semestern in Köln dann eine Bachelor-Arbeit schreiben). Die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse und den Schwerpunktbereich haben wir durch unseren Bachelor dann schon abgehakt (gemeinsame Studiengänge der Fakultät mit ausländischen Hochschulen werden als Schwerpunktbereich anerkannt).

    Wie lange genau das Studium dann letztlich dauert, weiß ich leider auch nicht so genau. Ich würde schätzen, dass wir nach dem Bachelor noch etwa drei bis vier Semester anhängen werden müssen. Das klingt erstmal ziemlich lang, aber wenn man bedenkt, dass die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen neun Semester beträgt, kommen wir mit etwa acht Semestern in Köln dann doch recht gut weg. Wie gesagt, ganz genau weiß ich das leider auch nicht - aber ich werde natürlich auch während der kommenden Jahre über das Studium in Köln berichten, wenn ich herausgefunden habe, wie genau das alles funktioniert! Bei Fragen, einfach fragen :)

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    1. Danke für deine schnelle Antwort. Das klingt ja wirklich alles super. Ich hoffe mal, dass ich nächstes Jahr bei meiner Bewerbung auch so Glück habe wie du.
      Dir noch alles Gute und noch viel Spaß in London
      Ami

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  3. Hey Nicky! Ich habe auch über die Seite der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Köln deinen Blog gefunden und war sofort total interessiert. Wie läuft es denn so mit dem Studium? Du bist ja jetzt schon fast fertig oder? Ich habe mich auch für das double degree Programm beworben und habe nun die Einladung zum Test erhalten. Ich wollte fragen, ob du mir dazu irgendwelche Tipps geben kannst. Was so darin vorkommt und wie man sich vorbereiten kann? Und zu der Frage von Amelie: wie sieht es bei dir jetzt mit dem Staatsexamen aus?

    Danke und ganz liebe Grüße,

    Sophia

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    1. Liebe Sophia,
      leider bin ich noch gar nicht so weit mit dem Studium, wie man aus der Tatsache, dass ich schon fast drei Jahre dabei bin vielleicht schließen könnte... ich habe gerade mein zweites Semester in Köln angefangen, habe also bis zum Bachelorabschluss noch zwei Semester (plus das laufende) vor mir.
      Mittlerweile ist mir allerdings tatsächlich etwas klarer geworden, wie genau Bachelor und Staatsexamen vereinbart werden. Ich kann jetzt leider nur für meine eigene Prüfungsordnung sprechen - ich glaube, der Jahrgang 2015/16 hat schon eine neue bekommen - hoffentlich dürfte sich aber nicht allzu viel dramatisch geändert haben, denke ich.
      Für den deutschen Bachelor brauchen wir insgesamt 18 Leistungsnachweise (i.e. bestandene Klausuren). Die Fachschaft Jura macht jedes Semester Musterstudienpläne für den Staatsexamens-Studiengang. Wenn man vier Semester lang alle Kurse so belegt, wie es dieser Studienplan vorsieht, bekommt man diese Leistungsnachweise auf jeden Fall locker zusammen. Für den Bachelor muss ich zusätzlich fünf AG-Scheine machen (wobei ich persönlich vom Besuch von AGs sehr profitiert habe und diesen empfehlen würde, auch wenn man am Ende vielleicht auf mehr als fünf Scheine kommt ;) ), sowie eine kleine Hausarbeit schreiben und ein Kolloquium (Referat) zu einem rechtsvergleichenden Thema absolvieren, und eben die Bachelorarbeit schreiben.
      Heißt also, dass ich nächsten Sommer im Prinzip vier Semester "normal" Jura studiert und abgesehen davon einige Zusatzleistungen erbracht habe. Wie ich oben schonmal erwähnt hatte, wird der Bachelor als Schwerpunkt i.S.d. §10 der Prüfungsordnung von 2014 anerkannt - was bedeutet, dass man im Hauptstudium mit erheblichen Zeitersparnissen rechnen kann - es bleiben dann eigentlich nur noch die drei großen Übungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Sehr strebsame Studenten schaffen es wohl, die alle in einem Semester zu absolvieren - es ist theoretisch möglich, aber realistischer (und besser für die eigenen Nerven) ist es vielleicht, sich zwei oder auch drei Semester dafür Zeit zu nehmen.
      Und anschließend kommt eigentlich nur noch die Examensvorbereitung, für die die meisten Studenten ein Repetitorium besuchen. Damit habe ich mich noch nicht genau auseinandergesetzt, aber erfahrungsgemäß kann man wohl ca. ein Jahr für die Vorbereitung einplanen - und dann hat man hoffentlich das erste Examen!

      Davon ausgehend, dass der Aufbau des Auswahltests noch immer der gleiche ist wie vor drei Jahren, wirst du eine Hörverstehensaufgabe, zwei Übersetzungen und einen Aufsatz bekommen. Ich hätte mich seinerzeit auch ruhiger gefühlt, hätte ich mich in irgendeiner Weise vorbereiten können - aber außer "Zeitung lesen" gibt es leider nicht wirklich viel zu sagen. Hör- und Leseverstehen ist bei den allermeisten Kandidaten ja aus der Schule vorhanden. Bei den Übersetzungen geht es nicht darum, einen perfekten Text zu produzieren, sondern sinngemäß den Inhalt wiederzugeben - möglichst ohne dabei der einen oder anderen Sprache Gewalt anzutun ;) Für die Aufsatzaufgabe haben wir zwei Themen zur Auswahl bekommen, über die wir uns dann den Rest der Zeit schriftlich auslassen durften. Hier ist wieder deine vertrenene Meinung eigentlich egal, solange du sie (auf Englisch) logisch schlüssig darlegen kannst. Wenn man gerade aus der Schule kommt oder vielleicht noch zur Schule geht ist das im Regelfall kein Problem.
      Ich weiß, diese Antwort ist vermutlich etwas unbefriedigend - das tut mir leid, hoffentlich konnte ich trotzdem etwas weiterhelfen!

      Liebe Grüße,
      Nicky

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